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Um den Mythen und Meinungen im Sanitätswachdienst entgegenzutreten haben wir uns zu dieser Legende entschlossen. 

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Personal

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Helfer 

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Helfer ist ein ungeschützter Begriff. Ein Helfer muss formal keinerlei Qualifikationen nachweisen. Ein Erste-Hilfe-Kurs sollte jedoch erbracht worden sein.

 

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Sanitätshelfer

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Sanitätshelfer ist ein ungeschützter Begriff. Ein Sanitätshelfer muss formal keinerlei Qualifikationen nachweisen. Gängig ist eine einwöchige Qualifikation innerhalb der großen Hilfsorganisationen ohne formale Prüfung. 

 

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Sanitäter

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Sanitäter ist ein ungeschützter Begriff. Ein Sanitäter muss formal keinerlei Qualifikationen nachweisen. Oft wird mit der Bezeichnung eine zweiwöchige Qualifikation ohne formale Prüfung gemeint.

 

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Transportsanitäter

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Transportsanitäter ist ein ungeschützter Begriff. Ein Transportsanitäter hat oft eine ein-, bis zweiwöchige Qualifikation für den Krankentransport ohne formale Prüfung.

 

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Rettungshelfer

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Rettungshelfer ist ein ungeschützter Begriff. Häufig handelt es sich hier um eine Qualifikation von zwei bis vier Wochen ohne formale Prüfung. 

 

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Rettungssanitäter

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Rettungssanitäter ist ein geschützter Begriff. Die Qualifikation umfasst drei Monate in Vollzeit mit abschließender Prüfung. Rettungssanitäter stellen die erste Qualifikation im Rettungsdienst dar.

 

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Rettungsassistent

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Rettungsassistent ist ein geschützter Begriff. Die Qualifikation umfasst zwei Jahre Ausbildung mit abschließender Prüfung an einer staatlich anerkannten Rettungsdienstschule. Die Qualifikation des Rettungsassistenten ist die zweithöchste im Rettungsdienst. Rettungsassistenten werden seit 2015 nicht mehr ausgebildet. 

 

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Notfallsanitäter

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Notfallsanitäter ist ein geschützter Begriff. Die Qualifikation umfasst drei Jahre Ausbildung mit abschließender Prüfung an einer staatlich anerkannten Rettungsdienstschule. Die Qualifikation des Notfallsanitäters ist die höchste im Rettungsdienst. Notfallsanitäter arbeiten dem Gesetz nach eigenständig und selbstverantwortlich. 

 

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Arzt

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Arzt ist ein geschützter Begriff. Die Qualifikation umfasst ein Vollstudium in Humanmedizin mit Approbation.

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Notarzt

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Notarzt ist in etlichen Bundesländern ein geschützter Begriff. Die Qualifikation umfasst ein Vollstudium mit Approbation. Zudem inkludiert der Begriff verschiedene Kenntnisse und Qualifikationen in der Versorgung von Notfallpatienten. Der Notarzt hat zudem die Fachärztliche Qualifikation als Internist und/ oder Intensivmediziner. 

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Ausrüstung

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Rettungsrucksack

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Rettungsrucksäcke beinhalten die verschiedenen benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Erstversorgung von Patienten. Da sie keiner Einheitlichkeit unterliegen hängt die vorhandene Ausrüstung oft von der Qualifikation und/ oder dem Engagement des Nutzers ab.

 

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AED

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Automatische Externe Defibrillatoren geben Stromstöße ab, welche im Zuge der Herz-Lungen-Wiederbelebung das Herz „resetten“ können. Ihre Nutzung erfolgt durch Laien. Eine Einweisung ist oft vorhanden, jedoch nicht nötig. Die Geräte kosten oft wenige hundert Euro.

 

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EKG/ Defibrillator

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Diese kompakten Einheiten zur Diagnostik und Therapie unterliegen dem Medizinproduktegesetz. Ihre Fremdnutzung ist strafbar. Die Geräte werden ausschließlich durch Rettungssanitäter und/oder höhere Qualifikationen bedient. Die Kosten eines neuwertigen Gerätes belaufen sich auf die Höhe des Preises eines PKW´s der Mittelklasse. 

 

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Beatmungsgeräte

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Diese hochspezialisierten Geräte ersetzten die Atmung des Pateinten. Ihre Nutzung unterliegt dem Medizinproduktegesetz. Ihre Fremdnutzung ist strafbar. Die Nutzung der Geräte erfordert die Qualifikation des Notfallsanitäters und/ oder des Arztes. 

 

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Sauerstoff

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Medizinischer Sauerstoff unterliegt strengen Regularien. Seine medizinische Nutzung erfüllt den heilkundlichen Eingriff. Die Nutzung von medizinischem Sauerstoff erfordert die Qualifikation des Rettungsassistenten, des Notfallsanitäters und/oder des Arztes. Die Nutzung von medizinischem Sauerstoff ohne die entsprechende Qualifikation stellt eine Straftat dar. Die geschäftliche Duldung dieses Vorgehens erzeugt eine Mittäterschaft. 

 

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Verbrauchsmaterial

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Der Begriff Verbrauchsmaterial beschreibt die gängige Praxis der Einmalverwendung. Außerhalb der materialintensiven Versorgung von Patienten im Zuge der Herz-Lungen-Wiederbelebung entfallen auf diese Position nur wenige Materialien. Der durchschnittliche Materialverbrauch sollte keinesfalls Kosten von über 20 Euro pro Patienten übersteigen. 

Eine exakte Auflistung der verbrauchten Materialien in Verbindung zu Patienten und Notfall ist übliche Praxis zur Kostenkontrolle. 

 

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Kommunikationstechnik

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Hierunter ist oft Funk und/ oder Telekommunikation zusammengefasst. Üblicherweise entstehen hier keine Kosten. 

 

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Unfallhilfsstelle

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Hierunter ist die Möglichkeit gemeint etwaige Patienten an einem Ort zur abgeschirmten Erstversorgung zu konzentrieren. Oft enthalten UHS die Möglichkeit zu weiterer Diagnostik und Therapie. Denkbar sind neben stationären Fahrzeugen auch Zelte und Räume jeder Art.

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Fahrzeuge

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MTW 

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Der Nutzen von Material und Mannschaftstransportwagen ergibt sich durch seine Bezeichnung. 

 

 

First Responder

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Die Bezeichnung First Responder oder auch Ersthelfer vor Ort bezeichnet jedwedes Fahrzeug, mit welchem jedwede Person mit jedweder Qualifikation zur Erstversorgung eines Patienten vorfährt.

 

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Ambulanz

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Der Begriff Ambulanz meint häufig Fahrzeuge, welche den liegenden Transport von Patienten ermöglichen.

 

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Krankenwagen

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Der Begriff Krankenwagen meint Fahrzeuge, welche den liegenden Transport unter fachlicher Betreuung durch Rettungssanitäter von Patienten ermöglichen. 

 

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Notfallkrankenwagen

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Der Begriff Notfallkrankenwagen meint Fahrzeuge, welche den liegenden Transport unter fachlicher Betreuung durch Rettungssanitäter von Patienten ermöglichen. Notfallkrankenwagen haben zudem eine höherwertige Ausstattung. 

 

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RTW 

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Rettungstransportwagen sind Fahrzeuge zur Erstversorgung von Notfallpatienten im Regelrettungsdienst. Im Sanitätswachdienst existieren daher keine Fahrzeuge dieses Typs. 

Sprachgebräuchlich sind hier Fahrzeuge mit identischer Ausstattung gemeint. Rettungstransportwagen werden von Rettungsassistenten oder Notfallsanitätern besetzt. 

Fahrzeuge dieses Typs mit Besetzung durch geringer qualifizierte Einsatzkräfte können ihr Einsatzpotential nicht entfalten. Die Nutzung der meisten vorhandenen medizinischen Geräte stellt in solch einem Fall eine Straftat dar. Die geschäftliche Duldung führt zur Mittäterschaft. 

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